Der Import eines Fahrzeugs, in dessen Klimaanlage ein gemäß Ozonverordnung verbotenes Kühlmittel wie R12 vorhanden ist, ist ausnahmslos untersagt. Die konkreten Umstände sind dabei irrelevant.
Maßgeblich ist:
- Die Nutzung oder Funktionsfähigkeit der Klimaanlage ist ohne Bedeutung.
- Selbst vollständig entleerte oder von Rückständen befreite Klimaanlagen genügen den Anforderungen nicht.
- Auch eine befristete Zollfreigabe mit besonderen Auflagen legitimiert die Einfuhr nicht.
Zusammengefasst: Fahrzeuge, die verbotene Kühlmittel enthalten, dürfen nicht in die EU eingeführt werden. Verschaffen Sie sich Klarheit, um rechtliche Folgen zu verhindern.
Ermittlungen wegen unzulässiger Klimaanlage? Ein Rechtsanwalt mit strafrechtlicher Expertise unterstützt Sie, von der Einsicht in die Ermittlungsakten bis zur Vertretung. Sichern Sie sich jetzt fachkundigen Beistand!