Baumann Recht - Starke Rechtsberatung und Insolvenzexpertise aus einer Hand.

Rechtsanwalt Abwehr von Haftungs- und Rückforderungsansprüchen Kleve

Dienstleistung im Insolvenzrecht

Wenn Insolvenzverwalter, Finanzamt & Sozialversicherungsträger Forderungen stellen

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beginnt für viele Geschäftsführer, Gesellschafter und Geschäftspartner ein zweites, äußerst belastendes Kapitel: Haftungs- und Rückforderungsansprüche. Insolvenzverwalter prüfen systematisch, welche Zahlungen, Sicherheiten und Gestaltungen in den letzten Jahren angefochten oder zurückgefordert werden können. Hinzu kommen Ansprüche von Finanzämtern und Sozialversicherungsträgern.

Baumann Recht ist auf die Abwehr solcher Ansprüche spezialisiert und verteidigt Mandanten konsequent gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen.

Typische Anspruchsteller

  • Insolvenzverwalter (Insolvenzanfechtung, Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterhaftung)
  • Finanzämter (Haftung für Steuerschulden, §§ AO)
  • Sozialversicherungsträger (Haftung für Arbeitnehmerbeiträge, § 266a StGB im Hintergrund)
  • Gläubiger, die persönliche Haftung annehmen oder geltend machen

Ich analysiere genau, wer warum welche Forderung stellt und ob die rechtlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO

Kernbereich der Rückforderungspraxis ist die Insolvenzanfechtung. Betroffen sind oft:

  • Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen
  • Sicherheitenbestellungen kurz vor Insolvenz
  • Überweisungen an nahe stehende Personen oder verbundene Unternehmen
  • Zahlungen auf alte Verbindlichkeiten, obwohl das Unternehmen faktisch zahlungsunfähig war

Zu prüfen ist insbesondere:

  • Handelte es sich um eine „Rechtshandlung“ im Sinne des Gesetzes?
  • Lag eine Gläubigerbenachteiligung vor?
  • War der Schuldner bereits zahlungsunfähig und wusste der Gläubiger davon?
  • Sind die gesetzlichen Anfechtungsfristen eingehalten?

Auf Basis dieser Analyse entwickle ich Verteidigungsstrategien, die von vollständiger Abwehr bis hin zu Vergleichslösungen reichen.

Wenn Insolvenzverwalter, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger Forderungen stellen, prüfe ich Anspruchsgrundlagen und entwickle eine fundierte Verteidigungsstrategie. Fordern Sie jetzt eine erste rechtliche Einschätzung an.

Haftung des Geschäftsführers

Geschäftsführer geraten nach einer Insolvenz häufig in den Fokus – insbesondere wegen:

  • Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife
  • nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge
  • stehen gelassener Steuerverbindlichkeiten
  • angeblicher Pflichtverletzungen im Vorfeld der Krise

Baumann Recht:

  • rekonstruiert die wirtschaftliche Lage anhand von Buchhaltung, Kontobewegungen und Korrespondenz
  • grenzt zulässige von unzulässigen Zahlungen ab
  • prüft, ob und ab wann tatsächlich Insolvenzreife vorlag
  • entwickelt eine rechtlich fundierte Verteidigungslinie, um Haftungsansprüche zurückzuweisen oder erheblich zu reduzieren
Ich analysiere Zahlungen, Buchhaltung und wirtschaftliche Lage, um Haftungs- und Anfechtungsansprüche gezielt abzuwehren oder deutlich zu reduzieren. Lassen Sie Ihre Unterlagen vertraulich prüfen.

Gesellschafterhaftung, Stammeinlage & Gesellschafterkonten

Gesellschafter sehen sich typischerweise folgenden Angriffen ausgesetzt:

  • Rückforderung von Ausschüttungen und Entnahmen
  • Behauptung, Stammeinlagen seien nicht wirksam geleistet worden
  • Anfechtung von Rückzahlungen von Gesellschafterdarlehen
  • Inanspruchnahme wegen „verdeckter Gewinnausschüttungen“ oder Einlagenrückgewähr

Zu prüfen:

  • Struktur der Einlageleistungen
  • zeitlichen Ablauf der Zahlungen
  • gesellschaftsrechtliche und insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen

Oft lassen sich Forderungen gegen Gesellschafter deutlich reduzieren oder vollständig abwehren.

Ob Geschäftsführerhaftung, Gesellschafterdarlehen oder Stammeinlagen – wir prüfen die Argumentation der Anspruchsteller und setzen uns konsequent gegen unberechtigte Forderungen durch. Sichern Sie sich professionelle Unterstützung.

Verhandlungen, Vergleiche & Prozessführung

Manche Fälle lassen sich außergerichtlich klären, andere erfordern konsequente Prozessführung. BaumannRecht:

  • nimmt Stellung zu Anspruchsschreiben von Insolvenzverwaltern, Finanzämtern und Kassen
  • verhandelt realistische, wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche
  • führt Gerichtsverfahren, wenn dies notwendig ist und Erfolgsaussichten bestehen

Ziel ist es, Existenzbedrohung abzuwenden, persönliche Haftung zu begrenzen und Mandanten eine klare Perspektive zu geben.

Steht eine Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO im Raum, entwickle ich individuelle Verteidigungslinien und verhandeln wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche. Holen Sie sich jetzt rechtssichere Begleitung.
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Gerne erfolgt eine umfassende und persönliche Beratung zu Ihrem Anliegen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zur Abwehr von Haftungs- und Rückforderungsansprüchen

Der Insolvenzverwalter fordert bestimmte Zahlungen aus der Vergangenheit zurück.

Ja – Nichtstun verschlechtert die Position erheblich.

Durch Unterlagen, E-Mails, Zahlungsvereinbarungen und wirtschaftliche Dokumentation.

Wenn eine Zahlung mit Absicht geleistet wurde, um Gläubiger zu benachteiligen.

Darlehensrückzahlungen, Altverbindlichkeiten, Zahlungen an Gesellschafter.

Durch Analyse von Zahlungsströmen und Beweisführung zur tatsächlichen Liquiditätslage.

Ja, wenn Steuern grob fahrlässig nicht abgeführt wurden.

Sie sind häufig Ziel von Anfechtungen oder Rückforderungen.

Ich prüfe Anspruchsgrundlagen, entkräften Argumente und verhandeln Vergleiche.

Ja, wenn die Rechtslage eindeutig ist oder der Verwalter überzieht.

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