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Rechtsanwalt Nachlassverwaltung, Nachlasspflegschaft und Testamentsvollstreckung Kleve

Dienstleistung im Insolvenzrecht

Wenn Nachlässe geordnet, gesichert und abgewickelt werden müssen

Erbfälle sind häufig komplex – erst recht, wenn Unternehmen, Beteiligungen, Immobilien oder Schulden im Spiel sind. Gerichte und Erblasser beauftragen spezialisierte Anwälte regelmäßig mit:

  • Nachlassverwaltung
  • Nachlasspflegschaft
  • Testamentsvollstreckung

Ziel ist eine rechtssichere, geordnete Abwicklung des Nachlasses – und oft auch die Vermeidung langwieriger Erbstreitigkeiten.

Nachlassverwaltung

Die Nachlassverwaltung wird meist angeordnet, wenn der Nachlass verschuldet oder unübersichtlich ist. Aufgaben:

  • Sicherung der Nachlasswerte (Konten, Immobilien, Beteiligungen, bewegliche Sachen)
  • Ermittlung aller Aktiva und Passiva
  • Prüfung und Regulierung von Nachlassverbindlichkeiten
  • Entscheidung, ob und wie Unternehmen oder Beteiligungen fortgeführt, verkauft oder abgewickelt werden
  • Erstellung von Rechnungslegungen

Als Rechtsanwalt bringe ich besondere Kompetenzen ein, wenn Unternehmensbeteiligungen oder insolvenzreife Nachlässe betroffen sind.

Wenn der Nachlass unübersichtlich, überschuldet oder rechtlich komplex ist, sorge ich als Nachlassverwalter für Ordnung, Sicherung und eine rechtssichere Abwicklung. Fordern Sie jetzt professionelle Unterstützung an.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft wird angeordnet, wenn:

  • Erben unbekannt sind
  • Erben die Erbschaft noch nicht angenommen haben
  • Unklar ist, wer genau erbberechtigt ist

Der Nachlasspfleger sichert den Nachlass, erfüllt laufende Verpflichtungen, klärt die Erbfolge und bereitet die Übergabe an die Erben vor. Als Rechtsanwalt übernehme ich diese Aufgabe regelmäßig auf Bestellung durch die Gerichte.

Sind Erben unbekannt oder uneins, übernehme ich als Nachlasspfleger die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses sowie die Klärung der Erbfolge. Lassen Sie Ihren Fall zuverlässig prüfen.

Testamentsvollstreckung

Viele Erblasser möchten sicherstellen, dass ihr Wille nach dem Tod tatsächlich umgesetzt wird. Sie setzen daher einen Testamentsvollstrecker ein. Dessen Aufgaben:

  • Abwicklung des Nachlasses gemäß Testament
  • Verteilung der Vermögenswerte an die Erben
  • Verwaltung des Nachlasses über einen längeren Zeitraum (z. B. bei minderjährigen Erben)
  • Verhinderung oder Befriedung von Erbstreitigkeiten

Als Rechtsanwalt führe ich Testamentsvollstreckungen mit hoher Professionalität, Transparenz und Neutralität durch.

Als Testamentsvollstrecker setze ich den letzten Willen des Erblassers neutral und transparent um – besonders bei Unternehmen, Immobilien oder komplexen Vermögensstrukturen. Holen Sie sich rechtssichere Begleitung.

Schnittstelle zum Insolvenzrecht

In der Praxis kommen Konstellationen vor, in denen Nachlässe überschuldet oder rechtlich verstrickt sind – etwa mit laufenden Insolvenzverfahren, Haftungs- und Rückforderungsansprüchen. Hier ist die Kombination aus Erb- und Insolvenzrecht besonders wertvoll, um:

  • Risiken für Erben zu begrenzen
  • Nachlässe geordnet abzuwickeln
  • wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden
Wenn Überschuldung, offene Haftungsfragen oder insolvenzreife Nachlässe im Raum stehen, verbinde ich Erbrecht und Insolvenzrecht für wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse. Kontaktieren Sie mich für eine vertrauliche Ersteinschätzung.
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Gerne erfolgt eine umfassende und persönliche Beratung zu Ihrem Anliegen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen

Bei ungeklärtem, überschuldetem oder komplexem Nachlass.
Für Sicherung, Verwaltung und Erbenermittlung, wenn Erben unbekannt sind.
Ja – durch testamentarische Verfügung.
Ein Testamentsvollstrecker kann Ordnung schaffen und Streit minimieren.
Er prüft Forderungen, reguliert Schulden und strukturiert Zahlungen.
Ein Nachtragsliquidator oder erneute Verwaltung wird notwendig.
Durch Inventar, Gutachten, Kontoauszüge und Vermögensauswertungen.
Ja – wenn dies wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich zulässig ist.
Der Nachlassverwalter ordnet Rückführung oder Insolvenz des Nachlasses.
Ja – sie erhalten den Nachlass ohne operative Belastung.

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