Baumann Recht - Starke Rechtsberatung und Insolvenzexpertise aus einer Hand.

Rechtsanwalt Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht Kleve

Dienstleistung im Insolvenzrecht

Strafrechtliche Risiken in Unternehmenskrisen

Krisensituationen sind ein Nährboden für strafrechtliche Ermittlungen. Zahlungsstockungen, verspätete Löhne, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge oder verspätete Insolvenzanträge führen schnell zu strafrechtlichen Vorwürfen. Häufig geht es um:

  • Betrug (§ 263 StGB) – etwa bei Kreditaufnahmen oder Lieferantenbeziehungen
  • Untreue (§ 266 StGB) – im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen
  • Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) – bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen
  • Bankrott und Insolvenzstraftaten (§§ 283 ff. StGB) – insbesondere bei Insolvenzverschleppung

Als Rechtsanwalt verteidige ich Unternehmer, Geschäftsführer und sonstige Verantwortliche in Ermittlungs- und Strafverfahren mit Wirtschafts- und Insolvenzbezug.

Typische Konstellationen

  • Zahlung von Lieferantenrechnungen, während Sozialversicherungsbeiträge offen bleiben
  • Verschiebung von Vermögenswerten kurz vor Insolvenzantrag
  • Fortführung des Betriebs trotz faktischer Zahlungsunfähigkeit
  • unzutreffende oder geschönte Angaben gegenüber Banken oder Förderinstitutionen
  • rückwirkende Korrekturen und Rechnungen in Krisenzeiten

Ich bewerte, ob tatsächlich strafbare Handlungen vorliegen oder ob es sich um krisenbedingte Fehlentwicklungen ohne Vorsatz handelt – ein entscheidender Punkt für die Verteidigung.

Stehen strafrechtliche Vorwürfe im Raum, analysiere ich schnell die Beweislage und sichere Ihre Rechte – bevor Aussagen oder Unterlagen nachteilig wirken. Holen Sie sich jetzt kompetente Verteidigung.

Schnittstelle zwischen Insolvenzrecht und Strafrecht

In vielen Fällen laufen Insolvenzverfahren und strafrechtliche Ermittlungen parallel. Dies muss strategisch bedacht werden:

  • Angaben im Insolvenzverfahren können Auswirkungen im Strafverfahren haben
  • Aussagen gegenüber Insolvenzverwaltern, Gläubigern oder Banken können später in Ermittlungsakten auftauchen
  • wirtschaftliche Einordnungen (z. B. Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit) sind sowohl zivil- als auch strafrechtlich relevant

Als Rechtsanwalt koordiniere ich beide Ebenen, um Widersprüche zu vermeiden und eine konsistente Verteidigungsstrategie sicherzustellen.

Wenn Ermittlungen wegen Insolvenzverschleppung, Betrug oder § 266a StGB drohen, erstelle ich eine wirtschaftlich fundierte Verteidigungslinie und begleite Sie durch jedes Verfahren. Lassen Sie Ihre Situation frühzeitig prüfen.

Verteidigungsstrategie & Krisenmanagement

Meine Verteidigung im Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht umfasst:

  • Akteneinsicht und Bewertung der Beweislage
  • Erstellung einer eigenen wirtschaftlichen Chronologie (Zahlungsfähigkeit, Krisenzeitpunkte, Maßnahmen)
  • enge Abstimmung mit Steuerberatern und ggf. Wirtschaftsprüfern
  • Verhandlungen mit Staatsanwaltschaften und Gerichten
  • gegebenenfalls Verständigungslösungen und Strafmaßverteidigung

Ziel ist – wenn möglich – eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest eine deutliche Minderung der strafrechtlichen Folgen.

Ich koordiniere parallel laufende Insolvenz- und Strafverfahren, um Widersprüche zu vermeiden und Ihre Position zu schützen. Fordern Sie jetzt strategische Unterstützung im Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht an.

Präventive Beratung

Idealerweise werden strafrechtliche Risiken bereits im Vorfeld erkannt. Ich berate Unternehmer und Geschäftsführer zu:

  • Compliance in der Krise
  • Dokumentation von Entscheidungsprozessen
  • Verhalten bei drohenden Ermittlungen
  • Kommunikation gegenüber Behörden, Gläubigern und Mitarbeitern
Gerade in der Krise ist professionelles Krisen- und Kommunikationsmanagement entscheidend. Ich berate Sie zu Dokumentation, Verhalten gegenüber Behörden und internen Abläufen. Sichern Sie sich präventive Unterstützung.
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Gerne erfolgt eine umfassende und persönliche Beratung zu Ihrem Anliegen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Wirtschafts- und Insolvenzstrafrecht

Oft parallel oder kurz nach der Insolvenzeröffnung.

Zu spätes Stellen des Insolvenzantrags trotz Insolvenzreife.

Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Eintrag ins Führungszeugnis.

Nein – es kommt auf die konkrete Rolle und Verantwortlichkeit an.

Ja – bei Pflichtverletzungen oder Bevorzugung einzelner Gläubiger.

Nein, ohne anwaltlichen Beistand sollten Sie keine Angaben machen.

Sehr wichtig – sie kann Strafbarkeit ausschließen oder mindern.

Ja – durch gute Argumentation, Nachweise und frühzeitige Verteidigung.

Ich analysiere die Aussage und widerlegen unzutreffende Vorwürfe.

In der Regel nur bei aktiver Mitwirkung oder besonderen Konstellationen.

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