Baumann Recht - Starke Rechtsberatung und Insolvenzexpertise aus einer Hand.

Rechtsanwalt Insolvenzrecht & Insolvenzberatung Kleve

Dienstleistung im Insolvenzrecht

Insolvenzrecht als gestaltbare Chance – nicht nur das Ende eines Unternehmens

Das Insolvenzrecht wird im Alltag häufig mit endgültigem Scheitern, Zerschlagung und wirtschaftlichem Aus gleichgesetzt. In der Praxis ist es aber ein hochwirksames Instrument, um Unternehmen in der Krise zu stabilisieren, geordnet zu entschulden und tragfähige Strukturen für die Zukunft zu schaffen.

Als Rechtsanwalt bin ich auf das Insolvenzrecht spezialisiert und begleite Geschäftsführer, Gesellschafter, Unternehmer und Gläubiger durch alle Phasen der Krise – von der ersten Unsicherheit („Reicht unsere Liquidität noch?“) bis zum abgeschlossenen Insolvenzplan. Der Anspruch: rechtssichere Lösungen mit klarem wirtschaftlichen Nutzen.

Wann Insolvenzrecht relevant wird

Das Insolvenzrecht greift nicht nur dann, wenn „nichts mehr geht“, sondern bereits deutlich früher.

Typische Situationen:

  • Anhaltende Liquiditätsengpässe
  • Zahlungsziele werden systematisch überschritten
  • Banken kündigen Linien oder Sicherheiten
  • Wichtige Lieferanten drohen zu kündigen
  • Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern können nicht mehr rechtzeitig gezahlt werden

In solchen Konstellationen ist eine frühzeitige insolvenzrechtliche Einschätzung entscheidend, um persönliche Haftung zu vermeiden und Handlungsoptionen zu sichern.

Wenn Ihre Liquidität unter Druck gerät oder erste Warnsignale auftreten, prüfe ich für Sie zuverlässig, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht und welche Optionen Sie jetzt haben. Holen Sie sich rechtssichere Unterstützung, bevor Haftungsrisiken entstehen.

Insolvenzantragspflicht und Pflichten der Geschäftsführung

Kernstück des Insolvenzrechts für Kapitalgesellschaften ist die Insolvenzantragspflicht. Die Geschäftsführung muss prüfen, ob einer der gesetzlichen Insolvenzgründe vorliegt:

  • Zahlungsunfähigkeit: Fällige Verbindlichkeiten können nicht mehr in einem überschaubaren Zeitraum erfüllt werden.
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit: Es ist absehbar, dass künftig keine ausreichende Liquidität vorhanden sein wird.
  • Überschuldung: Das Vermögen deckt die Verbindlichkeiten nicht, sofern keine überwiegend wahrscheinliche positive Fortführungsprognose besteht.

Wird trotz Insolvenzreife kein oder nicht rechtzeitig Antrag gestellt, drohen Haftungsrisiken und strafrechtliche Vorwürfe. Ich unterstützt Sie bei:

  • der Prüfung, ob und ab wann eine Antragspflicht bestand oder besteht
  • der Bewertung, ob trotz Krise eine Fortführungsprognose möglich ist
  • der schnellen, rechtssicheren Vorbereitung eines Insolvenzantrags
  • der Dokumentation, um Vorwürfen der Insolvenzverschleppung vorzubeugen
Stehen Zahlungen aus oder droht der Verlust wichtiger Geschäftsbeziehungen, berate ich Sie zu den richtigen Schritten und entwickle eine tragfähige Strategie für Ihr Unternehmen. Lassen Sie Ihre Handlungsoptionen fachkundig bewerten.

Verfahrensarten: Regelinsolvenz, Eigenverwaltung, Schutzschirm

Das deutsche Insolvenzrecht kennt verschiedene Verfahrensformen, die jeweils unterschiedliche strategische Möglichkeiten eröffnen:

Regelinsolvenzverfahren
Der Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung und Verwertung der Insolvenzmasse. Dabei erfolgt insbesondere die Begleitung von:

  • die Vorbereitung des Antragspakets (Vermögensübersichten, Gläubigerverzeichnisse, Bilanzen)
  • die Kommunikation mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter
  • die Sicherung von Vermögenswerten und Erhalt des Geschäftsbetriebs
  • die Begleitung der Geschäftsführung im Verfahren

Eigenverwaltung
Hier bleibt die Geschäftsführung im Amt, ein Sachwalter überwacht das Verfahren. Vorteile:

  • höhere Gestaltungsfreiheit
  • stärkere Einbindung der bisherigen Leitung
  • oft größere Akzeptanz bei Mitarbeitern und Kunden

Als Rechtsanwalt erstelle ich die Eigenverwaltungskonzeption, unterstütze bei Verhandlungen mit Gläubigern und begleite die operative Umsetzung.

Schutzschirmverfahren
Das Schutzschirmverfahren kommt bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in Betracht und bietet zusätzlichen Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen vorliegen, und gestalte den Antrag strategisch so, dass Sanierungschancen optimal genutzt werden.

Bei drohender oder bestehender Zahlungsunfähigkeit prüfe ich schnell, ob Eigenverwaltung, Regelinsolvenz oder Schutzschirmverfahren sinnvoll sind – und begleite Sie durch jede Phase der Sanierung. Fordern Sie jetzt eine erste Einschätzung an.

Der Insolvenzplan als Sanierungswerkzeug

Ein zentrales Instrument moderner Insolvenzpraxis ist der Insolvenzplan. Er ermöglicht:

  • individuelle Regelungen für unterschiedliche Gläubigergruppen
  • Schuldenschnitte und Quotenlösungen
  • Einstieg von Investoren
  • Fortbestand des Unternehmens auf neuer Grundlage

Als Rechtsanwalt entwerfe, verhandle und begleite ich Insolvenzpläne – von der ersten Entwurfsfassung bis zur gerichtlichen Bestätigung und praktischen Umsetzung.

Wenn Sie Klarheit über Ihre Haftungsrisiken benötigen, unterstütze ich Sie bei der Dokumentation, Antragstellung und strategischen Vorbereitung. Handeln Sie frühzeitig und sichern Sie Ihre Position rechtssicher ab.

Unsere Rolle im Insolvenzverfahren

Für Mandanten ist ein Insolvenzverfahren regelmäßig Neuland – oft verbunden mit Unsicherheit, Angst und Zeitdruck. Ich übernehme:

  • juristische Einordnung der Lage
  • Entscheidungsvorbereitung für Geschäftsführung und Gesellschafter
  • Kommunikation mit Gläubigern, Banken, Insolvenzverwaltern und Gerichten
  • Begleitung von Gesprächen und Verhandlungen
  • strategische Planung: Sanierung, Verwertung, Verkauf, Neustart

Ziel ist nicht „nur“ ein rechtlich korrektes Verfahren, sondern eine möglichst wirtschaftlich sinnvolle Lösung für alle Beteiligten – mit besonderem Fokus auf die handelnden Personen.

Ob Insolvenzplan, Sanierung oder Neustart – ich analysiere Ihre wirtschaftliche Lage und entwickle ein tragfähiges Konzept für die Zukunft Ihres Unternehmens. Holen Sie sich kompetente Begleitung in einer unsicheren Phase.

Fazit: Insolvenzrecht als Werkzeug – Baumann Recht als Wegbegleiter

Insolvenzrecht ist kein reines Abwicklungsrecht, sondern ein Gestaltungsrecht. Wer frühzeitig handelt und sich spezialisierte Unterstützung sichert, hat deutlich bessere Chancen, Haftung zu begrenzen, Werte zu sichern und eine tragfähige Zukunft zu gestalten. Als Rechtsanwalt stehe ich Mandanten dabei als verlässlicher und erfahrener Ansprechpartner zur Seite.

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Gerne erfolgt eine umfassende und persönliche Beratung zu Ihrem Anliegen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrecht

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn offene Rechnungen dauerhaft nicht mehr bedient werden können; drohende Zahlungsunfähigkeit betrifft einen zukünftigen Zeitpunkt.

Nur bei Pflichtverletzungen, z. B. Zahlungen nach Insolvenzreife oder verspätetem Antrag.

Unverzüglich, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.

Nur unter bestimmten Voraussetzungen; falsche Zahlungen können zu persönlicher Haftung führen.

Das Unternehmen wird unter eigener Führung saniert, begleitet von einem Sachwalter.

Es gibt Insolvenzgeld für drei Monate; anschließend hängt es von der Fortführung ab.

Durch Eigenverwaltung, Insolvenzplan oder Restrukturierungsschritte während des Verfahrens.

Konten, Buchhaltung, Zahlungen der letzten Monate, Vermögenswerte und Haftungsansprüche.

Ja, im Rahmen eines Asset Deals oder über einen Insolvenzplan.

Bilanzen, Liquiditätsübersichten, Gläubigerlisten, Vermögensverzeichnisse und Verträge.

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